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Air Defender 23 – Manöver zur Urlaubszeit

Von 12. bis 23. Juni findet über der Bundesrepublik die NATO-Übung Air Defender 23 statt. Die Bundeswehr will die Auswirkungen auf den zivilen Flugverkehr so gering wie möglich halten, doch die Gewerkschaft der Flugsicherung rechnet im Urlaubsbetrieb mit signifikanten Einschränkungen.

Unter deutscher Führung werden 25 Nationen ab Mitte des Monats den Ernstfall proben: Bis zu 10.000 Soldatinnen und Soldaten werden an der Durchführung von Air Defender 23 beteiligt sein, der größten Verlegeübung von Luftstreitkräften in der NATO-Geschichte. Von den über 200 teilnehmenden Flugzeugen gehören allein 100 der U.S. Air National Guard und kommen direkt aus den Vereinigten Staaten. Im Fokus der Übung steht Bundeswehrangaben zufolge die gemeinsame Reaktionsfähigkeit der verschiedenen Luftstreitkräfte in einer Krisensituation, doch es soll auch „Stärke im Bündnis“ demonstriert werden – ein deutliches Zeichen der Geschlossenheit gegenüber Russland.

Einschränkungen im zivilen Luftverkehr möglich

Für das Manöver wurden im Luftraum über Deutschland bereits drei Zonen festgelegt, die entsprechend für mehrere Stunden am Tag für die zivile Luftfahrt gesperrt werden sollen. Betroffen sind insbesondere Mecklenburg-Vorpommern und die Ostseeküste, Bayern und Baden-Württemberg sowie ein Sektor über der Nordsee. Die Tourismusbranche befürchtet mögliche Auswirkungen auf den Reisebetrieb zur Urlaubszeit.

Um die Auswirkungen auf den zivilen Flugverkehr weitestgehend zu minimieren, würden Abläufe und Verfahren laut Bundeswehrangaben derzeit noch optimiert. Aktuelle Simulationsergebnisse von Eurocontrol und Deutsche Flugsicherung hätten ergeben, dass es höchstens zu Flugverzögerungen, nicht aber zu Flugstreichungen käme. „Die Luftwaffe tut alles dafür, die Belastung durch Air Defender 23 für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten“, hieß es auf der Bundeswehr-Website. Auch die Deutsche Flugsicherung (DFS) rechnet wegen der Luftoperationen mit Verspätungen und längeren Flugzeiten für Urlauberinnen und Urlauber, da zivile Passagierflugzeuge die gesperrten Sektoren umfliegen müssten.

Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) ist pessimistischer: Für den zivilen Luftverkehr seien größere Probleme zu erwarten, da laut Simulationsergebnissen täglich bis zu 100 Flugzeuge am Abend nicht an dem Flughafen sein könnten, von dem sie am nächsten Morgen wieder starten sollten. Von der Politik fordern daher auch Akteure in der Reisebranche mildere Nachtflugverbote für die Dauer der NATO-Übung, so etwa der Lufthansa-Chef Carsten Spohr.

Urlaub gebucht – was nun?

Für individuelle Anfragen zu Auswirkungen auf den zivilen Flugverkehr verweist die Bundeswehr bereits an die jeweiligen Fluggesellschaften. Tatsächlich stellen sich tausende Urlauberinnen und Urlauber die Frage, welche Auswirkungen das NATO-Manöver auf ihre Reisepläne haben wird. Derzeit steht noch nicht endgültig fest, welche Flughäfen von möglichen Einschränkungen betroffen sein werden, doch die TUI hat ihren Reisenden bereits eine aktuelle Übersicht über die Verspätungen bei TUI fly-Flügen bereitgestellt. Sicher ist auch, dass es nachts und am Wochenende keine Übungen geben wird.

Der ADAC weist darauf hin, dass Flugreisende gegenüber der Airline grundsätzlich nur bei kurzfristig mitgeteilten Annullierungen oder Verspätungen Anspruch auf eine pauschale Entschädigungszahlung hätten. Wenn außergewöhnliche Umstände vorlägen, was im Fall der NATO-Übung zutreffen dürfte, müssten die Fluggesellschaften keine Ausgleichszahlung leisten. Fluggäste könnten normalerweise jedoch zwischen einer Umbuchung des Fluges oder einer Erstattung des Ticketpreises wählen. Die eigenständige Buchung einer alternativen Verbindung mit anschließender Kostenerstattung durch die Airline, wie sie etwa Reisereporter.de anrät, könnte unter Umständen problematisch werden, urteilen A3M-Expert*innen. Es empfiehlt sich am ehesten die proaktive Kontaktaufnahme mit der eigenen Fluggesellschaft.

Author

Thorsten Muth