Reform der Fluggastrechte: EU-Ausschuss ebnet Weg für verbesserten Passagierschutz
Flugreisende können sich auf neue und verbesserte Rechte im Reiseverkehr freuen: Der Ausschuss für Verkehr und Tourismus des EU-Parlaments hat am Dienstag (24.06.) weitreichenden Änderungen der EU-Passagierrechtsvorschriften zugestimmt. Ziel ist es, bestehende Lücken zu schließen und die Rechte der Reisenden bei Störungen besser zu schützen.
Wichtige Neuerungen für Reisende
Eine der zentralen Änderungen betrifft das Handgepäck: Künftig sollen einheitliche Maße eingeführt werden. Passagieren soll es demnach erlaubt sein, eine kleine Handtasche, einen Rucksack oder Laptop (max. 40 x 30 x 15 cm) sowie ein kleines Handgepäckstück (max. 100 cm Umfang und 7 kg) kostenlos mit an Bord nehmen.
Auch bei Erstattungen sind Verbesserungen geplant: Das Erstattungsverfahren im Falle von Annullierungen, erheblichen Verspätungen oder der Nichtbeförderung soll künftig nicht länger als 14 Tage dauern. Sollten Vermittler (wie Ticketverkäufer) diese Frist nicht einhalten, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, die Erstattung innerhalb von sieben Tagen zu bearbeiten. Zudem wird ein einheitliches Formular für Entschädigungs- und Erstattungsanträge eingeführt, das Fluggesellschaften den Passagieren innerhalb von 48 Stunden nach einer Störung zusenden müssen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Schutz bei multimodalen Reisen, also Reisen, die verschiedene Verkehrsmittel (z.B. Flugzeug und Bahn) unter einem einzigen Vertrag kombinieren. Verpasst ein Passagier aufgrund einer Reiseverzögerung von 60 Minuten oder mehr seinen Anschluss, soll er den Plänen nach Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten, Erfrischungen und eine Hotelübernachtung haben.
Besonderen Schutz genießen künftig Personen mit eingeschränkter Mobilität: Sie dürfen kostenlos eine Begleitperson mitnehmen und erhalten Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder Assistenztieren. Zudem sollen Kinder unter zwölf Jahren kostenlos neben ihrer Begleitperson sitzen können.
Die Änderungen sind allerdings noch nicht in Stein gemeißelt. Nach der Zustimmung im Verkehrsausschuss stehen als nächstes Verhandlungen zwischen den EU-Abgeordneten und den Mitgliedsländern über die genauen Details an. Ein erster, in der Regel formeller Schritt ist die Bestätigung des Gesetzesentwurfs durch das gesamte EU-Parlament, die noch im Juli erwartet wird. Anschließend folgt der entscheidende Trilog, in dem Parlament, Rat und Kommission das finale Gesetz verhandeln.